Das Thema Kinderinvaliditätsversicherung ist ein sehr sensibles und komplexes Thema. Am besten lasst ihr euch dazu noch einmal persönlich beraten. Auf dieser Seite gibt es aber schon einmal grundlegende Informationen, die überdacht werden können.
In Kürze: Mit einer privaten Kinderinvaliditätsversicherung sorgen Eltern dafür, dass mehr Geld vorhanden ist, wenn das Kind dauerhaft oder vorübergehend schwer erkranken sollte, unabhängig davon, ob eine Krankheit oder ein Unfall die Ursache ist.
Geld aus der Versicherung gibt es dann, wenn das Versorgungsamt dem Kind einen Grad der Behinderung von mindestens 50% bescheinigt hat.
Kosten: Eine Kinderinvaliditätsversicherung kostet ca. 150 -300€ jährlich, abhängig vom Leistungsspektrum.
Tipp:
In Deutschland leben derzeit 165.000 schwerbehinderte Kinder (1 von 100) davon bekamen nur 0,3 % den Schwerbehindertenstatus durch einen Unfall. 89,4%% durch eine Krankheit, der Rest durch andere Gründe.
Sophie war anderthalb, als sie anfing, übermäßig viel Wasser zu trinken. Ein Arztbesuch brachte Gewissheit. Sie leidet an Diabetes mellitus.
Nun müssen ihre Eltern bis zu acht Mal rund um die Uhr ihren Blutzucker messen und ihr die richtige Insulindosis geben. Es muss immer jemand in ihrer Nähe sein, der sich mit der Krankheit auskennt. Dafür hat Sophies Mutter ihre Arbeit vorerst aufgegeben, bis die Kleine mit ihrer Krankheit selbst besser umgehen kann. Das Versorgungsamt stellte einen Grad der Behinderung von 50% fest.
Hier zahlt die Kinderinvalidität die vereinbarte Rente von 1000€.
Er können auch andere allgemeinbekannte Krankheiten schnell zu einem Grad der Behinderung von 50 kommen.
Zum Beispiel:
Hat ein Kind einen Unfall oder erkrankt es so stark, dass das zu einer schweren Behinderung führt, stellt das meist das Leben der ganzen Familie auf den Kopf. Das Kind braucht viel Zeit, Aufmerksamkeit, Zuwendung und häufig besondere Förderung und Therapien.
Das kann die Familie enorm belasten, zusätzlich geht es stark ins Geld. Etwa dann, wenn ein Elternteil zuhause bleibt und damit ein Teil des Familieneinkommens wegfällt. Kann sich ein Kind kaum oder schlecht bewegen, können noch Ausgaben für den rollstuhlgerechten Umbau des Hauses oder der Wohnung hinzukommen. Ein größeres Auto für den Transport steht dann meistens auch an. Oder das Kind benötigt teures Pflegepersonal.
In längst nicht allen, aber in vielen Situationen sind Kinder auch über die Sozialversicherungen geschützt.
Bei einem Unfall ist das Kind teilweise über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt z.B. für den Weg zum Kindergarten oder Schule. Genauso ist es auch in der Einrichtung selbst oder auf einem Ausflug versichert.
Prallen zwei Kinder auf dem Schulhof oder im Sportuntericht schlimm zusammen, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für mögliche Folgen auf.
Aber im privaten Bereich wie z.B. zuhause oder in der Freizeit ist das Kind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt und es werden keine Leistungen erbracht.
Bei einer schweren Krankheit oder Unfällen im privaten Bereich sind Kinder über die Pflegeversicherung versichert. Allerdings gelten hier einige Besonderheiten, insbesondere bei der Bemessung des Pflegebedarfs. Wird das Kind zuhause gepflegt, gibt es Pflegegeld zwischen 120 und 700 Euro. Abhängig ist das von der Art und Schwere der Behinderung. Auch Pflegehilfsmittel wie das Pflegebett oder einen Badewannenlifter stellt die Pflegekasse zur Verfügung.
In beiden Fällen entstehen hier allerdings gravierende Lücken, die es mit einer privaten Vorsorge zu schließen gilt.
Vielen Eltern bekommen leider eine Unfallversicherung angeboten, wenn sie nach einer Absicherung ihres Kindes fragen. Doch um die Lücke in der gesetzlichen Unfall- und Pflegeversicherung zu schließen, ist die Kinderinvaliditätsversicherung die erste Wahl.
Mit der Police sichert ihr eine finanzielle Leistung für den Fall, dass euer Kind schwerbehindert wird. Hier spielt es keine Rolle, was die Ursache für die Einschränkung ist. Ein Verkehrsunfall, eine Krebserkrankung oder sogar eine angeborene Krankheit.
Der Versicherer zahlt entweder einen einmaligen Betrag oder eine lebenslange Rente. Es gibt auch welche, die eine Kombination aus beidem anbieten.
Um diese Frage zu beantworten, reicht ein Blick in die Schwerbehindertenstatistik von 2013. Dort wird festgestellt, dass von den ca. 165.000 schwerbehinderten Kinden und Jugendlichen gerade mal 0,3% durch einen Unfall schwerbehindert wurden.
Beim wesentlich größerem Teil von 89,4% führten allegemeine, oder angeborenen Krankheiten zur Behinderung. Diesen Teil schützt aber eine Unfallversicherung nicht. Das kann nur die Kinderinvaliditätsversicherung. Diese zahlt, wenn ein Grad der Behinderung von 50 besteht.
Die gute Antwort auf diese schreckliche Frage ist: Ja.
Die Kinderinvaliditätsversicherung zahlt die Rente, so lange die Krankheit und ein Grad der Behinderung von 50 besteht. Bei unheilbaren Krankheiten bedeutes dies, dass die Rente ein Lebenlang gezahlt wird. Das Kind hat also auch dann noch ein Einkommen, wenn die Elten nicht mehr da sein sollten.
Das Thema Kinderinvaliditätsversicherung ist ein sehr sensibles und komplexes Thema. Am besten lasst ihr euch dazu noch einmal persönlich beraten. Kontakt
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